Top 5 gewählt 01/2021
Mund-Nase-Schutz:
Nach dem Ende der Maskenpflicht können
Sie unsere Praxis bei fehlenden Atemwegssymptomen prinzipiell gerne ohne Mund-Nasen-Schutz aufsuchen.
Für Patienten mit Atemwegsbeschwerden machen wir zum Schutz vulnerabler Patientengruppen jedoch weiterhin von unserem Hausrecht Gebrauch, wofür wir um Ihr Verständnis bitten.
Für diese Patienten gilt folgendes Procedere:
Bitte kommen Sie nicht unangemeldet in unsere Praxis, sondern kontaktieren Sie uns telefonisch unter 34 65 81 im Vorfeld Ihres Besuchs.
Bitte tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz, vorzugsweise eine FFP-2-Maske.
Bitte suchen Sie die Praxis nur nach erfolgtem negativem Covid-Schnelltest auf.