HautkrebsscreeningGesetzlich Versicherte ab 35 Jahren haben seit dem Jahr 2008 alle 2 Jahre Anspruch auf ein "Hautkrebsscreening", eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs wie z.B. dem malignen Melanom oder Basalzellkarzinom. Hierbei wird die Haut von hierfür speziell geschulten Ärzten nach spezifischen Auffälligkeiten untersucht. Vorgeschrieben für das Hautkrebsscreening ist die Inspektion der Haut mit bloßem Auge. Wir verwenden jedoch ein Auflichtmikroskop (Dermatoskop) mit 10facher Vergrößerung, mit dem uns eine noch detailliertere Beurteilung von Hautveränderungen möglich ist.
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