Hautkrebsscreening

Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren haben seit dem Jahr 2008 alle 2 Jahre Anspruch auf ein "Hautkrebsscreening", eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs wie z.B. dem malignen Melanom oder Basalzellkarzinom. Hierbei wird die Haut von hierfür speziell geschulten Ärzten nach spezifischen Auffälligkeiten untersucht.
Wir sind eine speziell hierfür qualifizierte Praxis.
Das Hautkrebsscreening kann im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung (GU), aber auch unabhängig davon durchgeführt werden.

Vorgeschrieben für das Hautkrebsscreening ist die Inspektion der Haut mit bloßem Auge. Wir verwenden jedoch ein Auflichtmikroskop (Dermatoskop) mit 10facher Vergrößerung, mit dem uns eine noch detailliertere Beurteilung von Hautveränderungen möglich ist.
Sollte im Rahmen des Hautkrebsscreenings der Verdacht auf eine krankhafte Veränderung bestehen, werden wir Sie umgehend zu einem dermatologischen Spezialisten zur weiteren Abklärung und Therapie überweisen.

 


Sprechstunden      
Mo - Fr                    8 - 12 Uhr
Mo und Do             15 - 19 Uhr
und nach Vereinbarung