Weiterbildungsassistenten/innen zum Facharzt für Allgemeinmedizin

Ärzte(innen), die die Facharztprüfung für Allgemeinmedizin ablegen wollen, um im Anschluss eine Tätigkeit in der hausärztlichen Versorgung wahrzunehmen, müssen die hierfür vorgeschriebene Weiterbildungszeit teils in der stationären Versorgung im Krankenhaus und teils in der ambulanten Versorgung in Praxen ableisten. Unsere Praxis ist eine hierzu ermächtigte Ausbildungspraxis. Ich verfüge über die Weiterbildungsermächtigung im Fach Allgemeinmedizin über 18 Monate.
Seit 2015 arbeiten deshalb ärztliche Kollegen(innen) teil- oder vollzeitig unter meiner Supervision, um die ihnen vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und -inhalte zu erlangen. Besagte Ärzte(innen) verfügen aus Zeiten ihrer vorausgehenden Tätigkeit über ein entsprechend hohes Maß an klinischer Expertise, um Sie adäquat betreuen zu können. Die diesbezüglichen Fähigkeiten sollen durch die Tätigkeit in meiner Praxis noch erweitert werden.

Entsprechend der maximal verfügbaren Weiterbildungszeit ist bei vollzeitiger Anstellung normalerweise ein Wechsel der in meiner Praxis tätigen Weiterbildungsassistenten(innen) nach spätestens 18 Monaten anstehend.

 

 

 

 

 

Mein Team und ich freuen uns auf Ihren Besuch!

 

 


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und nach Vereinbarung